Plausibilitätsgutachten

Soweit eine Rekonstruktion eines Geschehens mangels ausreichender Anknüpfungstatsachen nicht möglich ist, können wir Gutachten zur Plausibilität eines behaupteten oder vermuteten Ablaufs erstellen. Einbezogen werden hierbei neben den zu prüfenden Angaben die vorhandenen objektiven Anknüpfungstatsachen, meist vorhandene Schadengutachten. Wir bedienen uns hierzu der gleichen Hilfsmittel wie bei unfallanalytischen Gutachten